In den letzten Jahren wurde die Kontrolle der touristischen Vermietung in Spanien deutlich verschärft
(Viviendas de Uso Turístico – VUT). Die Regelungen unterscheiden sich je nach Autonomer Gemeinschaft, jedoch ist für kurzfristige Vermietungen in den meisten Fällen eine gültige touristische Lizenz erforderlich.
Unsere Plattform wurde entwickelt, um Eigentümer dabei zu unterstützen, ihre Immobilien legal und sicher zu vermieten – sowohl touristisch als auch im Rahmen der zeitlich befristeten Vermietung.
Touristische Vermietung (VUT)
Verfügt eine Immobilie über eine gültige touristische Lizenz (VUT / NRA), können auf unserer Plattform kurzfristige Buchungen gemäß den regionalen Vorschriften angeboten werden.
Vor der Veröffentlichung eines Inserats prüfen wir das Vorhandensein der Lizenz, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Wenn keine touristische Lizenz vorliegt
Das Fehlen einer touristischen Lizenz bedeutet nicht, dass eine Immobilie nicht vermietet werden kann.
In diesem Fall wird auf unserer Plattform automatisch eine Mindestmietdauer von 91 Tagen angewendet.
Dies ist eine plattforminterne Regelung, die eingeführt wurde, um:
nicht genehmigte touristische Vermietung zu vermeiden,
rechtliche Risiken und mögliche Sanktionen zu reduzieren,
Eigentümern eine legale Vermietung im Rahmen der zeitlich befristeten Vermietung (arrendamiento de temporada) zu ermöglichen.
Diese Art der Vermietung richtet sich an Personen mit einem vorübergehenden Aufenthaltszweck, z. B. Arbeit, Studium, Relocation oder ein zeitlich begrenztes Projekt, und wird nicht als touristische Vermietung positioniert.
Warum 91 Tage?
Das spanische Recht unterscheidet zwischen touristischer und zeitlich befristeter Vermietung nicht ausschließlich nach der Dauer, sondern auch nach dem Charakter des Aufenthalts.
Die Mindestdauer von 91 Tagen dient auf unserer Plattform als klarer und sicherer Rahmen, um:
die zeitlich befristete Vermietung eindeutig von der touristischen zu trennen,
die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern,
Eigentümern die Veröffentlichung ihrer Immobilie auch ohne touristische Lizenz zu ermöglichen.
Was bedeutet das für Eigentümer?
✔️ Touristischer Lizenz vorhanden → kurzfristige Vermietung möglich
✔️ Keine Lizenz → Vermietung ab 91 Tagen Mindestdauer
✔️ Die Plattform wendet automatisch die passenden Einschränkungen an
✔️ Transparent, gesetzeskonform und ohne unnötige Risiken
⚠️ Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Anforderungen können je nach Autonomer Gemeinschaft und Gemeinde variieren. Die Verantwortung für die Einhaltung der lokalen Vorschriften liegt beim Eigentümer.
Inserieren Sie Ihre Immobilie
Unsere Plattform hilft Ihnen, den passenden und rechtssicheren Vermietungsmodus für Ihre Immobilie zu wählen.
👉 Inserieren Sie Ihre Immobilie – mit oder ohne touristische Lizenz – und wir wenden automatisch die korrekten Vermietungsbedingungen an.



